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Die neue Leitlinie zur Sectio caesarea

08.2020
Autorin Frau Lara Mönter, Hebamme aus Köln

Die neue S3-Leitlinie zur Sectio caesarea empfiehlt den Miteinbezug der Schwangeren im Entscheidungsprozess zum Geburtsmodus. Viele Faktoren, die bisher als klare Ausschlusskriterien für die vaginale Geburt angesehen wurden, werden neu betrachtet.

Die S3-Leitlinie „Sectio Caesarea“

Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) veröffentlichte in diesem Jahr die erste S3-Leitlinie zum Thema Sectio caesarea mit der AWMF-Registernummer 015-084. Entwickelt wurde die Leitlinie von der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) und den gynäkologischen Fachgesellschaften aus Österreich und der Schweiz. Seitens der Hebammen sind die Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaften e.V. (DGHWi), der Deutsche Hebammenverband e.V. (DHV) und der Schweizerische Hebammenverband (SHV) an der Gestaltung der Leitlinie beteiligt. Die Schwerpunkte der Leitlinie sind Aufklärung, Indikation, Durchführung, erneute Schwangerschaft und Geburt nach Sectio und das postoperative Vorgehen.

Aufklärung

Die Leitlinie hält Fachpersonen dazu an, Schwangeren frühzeitig evidenzbasierte Informationen zum Geburtsmodus bereitzustellen und die Sichtweisen und Bedenken von Frauen ernstzunehmen und in die Beratung zu integrieren. Eine Aufklärung soll für den medizinischen Laien verständlich sein und die Vor- und Nachteile der Geburtsmodi sowie Auswirkungen auf nachfolgende Schwangerschaften und Geburten aufführen. Des Weiteren findet sich in der Leitlinie eine Auflistung von Auswirkungen der Geburtsmodi auf maternale und fetale Outcomes.

Indikationen

Als Indikationen für eine primäre Sectio gelten laut Leitlinie die Placenta praevia totalis oder partialis und eine genitale Herpes-simplex-Infektion. Bei IUGR (intrauterine growth restriction), Mehrlingsschwangerschaft mit führendem Fetus in Schädellage, Beckenendlage, maternaler Hepatitis-B- und C-Infektion und HPV-Infektion soll eine primäre Sectio hingegen nicht routinemäßig durchgeführt werden. Äußert eine Frau den Wunsch nach einer Sectio, empfiehlt die Leitlinie, die Gründe zu identifizieren, zu diskutieren und zu dokumentieren. Darüber hinaus soll die Schwangere über Risiken und Nutzen der Geburtsmodi aufgeklärt werden. Nach möglicher Unterstützung durch eine Fachperson auf dem Gebiet der perinatalen psychischen Gesundheit soll der Frau der Wunsch gewährt werden.

Durchführung

Die Leitlinie gibt eine Vielzahl an Handlungsanweisungen zu präoperativen, operativen und postoperativen Maßnahmen. So wird beispielsweise die präoperative Gabe einer antibiotischen Prophylaxe vor Hautschnitt, die Gabe von Oxytocin zur Verminderung des Blutverlustes und die Bevorzugung von Cord Traction zur Plazentalösung zu einer manuellen Lösung empfohlen. Zudem soll der Zeitpunkt einer primären Sectio nicht unbegründet vor der 39+0 Schwangerschaftswoche festgelegt werden, da das Risiko für respiratorische Störungen des Neugeborenen danach signifikant sinkt.

Erneute Schwangerschaft und Geburt nach Sectio

Das Gespräch mit der Schwangeren über den Geburtsmodus soll die mütterlichen Präferenzen und eine Abwägung der Vorteile und der Risiken der verschiedenen Modi enthalten. Während einer vaginalen Geburt mit Zustand nach Sectio empfiehlt die Leitlinie eine kontinuierliche CTG-Überwachung und die Geburt in einer Einrichtung mit der Möglichkeit für eine Notsectio. Bei einer Geburtseinleitung nach vorangegangener Sectio caesarea soll die Gebärende wegen Gefahr einer Uterusruptur kontinuierlich überwacht werden und eine Notsectiobereitschaft herrschen. Zudem wird festgehalten, dass eine zurückliegende vaginale Geburt die Chancen auf eine weitere erfolgreiche vaginale Geburt nach Sectio erhöht.

Postoperative Überwachung

Für die postoperative Überwachung werden ein bedarfsgemäßer Zugang zu stark wirksamen Opioiden und eine adäquate Überwachung von Mutter und Kind durch fachkundiges Personal empfohlen. Die Frau darf essen und trinken, wenn sie bei gutem Wohlbefinden ist. Zudem weist die Leitlinie auf die Wichtigkeit der Unterstützung der Rückbildungsvorgänge des Beckenbodens und der Rektusdiastase hin. Den Frauen soll zusätzliche Unterstützung für das Stillen angeboten werden, um den erschwerten Stillstart nach Sectio caesarea zu erleichtern. Das erste Anlegen soll erfolgen, sobald die Mutter wach und orientiert ist und das Bonding, wenn möglich, schon im OP beginnen. Auch auf die Wichtigkeit der Kolostrumgewinnung bei verzögertem erstem Anlegen wird hingewiesen. Zudem muss nach einer Vollnarkose das Kolostrum nicht verworfen werden.

Fazit

Die neue Leitlinie zur Sectio caesarea fokussiert mehr denn je das Mitspracherecht der Schwangeren und stärkt damit ihre Rechte. Mit der Leitlinie wird den Frauen die Möglichkeit gegeben, datenbasierte Entscheidungen zu treffen. Viele bisher häufig als Ausschlusskriterien für die vaginale Geburt aufgeführten Faktoren gelten laut der Leitlinie nicht mehr. So werden zum Beispiel weder die Beckenendlage noch die Mehrlingsschwangerschaft als klare Indikation für eine Sectio bewertet. Die Entscheidungsfreiheit der Schwangeren wird damit gefördert. Auch die klare Empfehlung, keine Sectio unbegründet vor der 39+0 Schwangerschaftswoche durchzuführen, kann Frauen in ihrem häufig geäußerten Wunsch bestärken, die Schwangerschaft so lange auszutragen, wie es medizinisch vertretbar ist. Fachpersonen ermöglicht die Leitlinie eine frauenzentrierte Beratung, Durchführung und postoperative Betreuung; sie kann als Handlungsleitfaden Entscheidungsfindungsprozesse unterstützen.

Referenz:
Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) – Ständige Kommission Leitlinien. AWMF-Leitlinie „Die Sectio caesarea“. Version 1.0 Stand Juni 2020. Verfügbar: https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/015-084l_S3_Sectio-caesarea_2020-06_1_02.pdf (Zugriff am 22.07.2020)