26.07.2011
Beratungskommission der Gesellschaft für Toxikologie e.V.: Leibniz-Institut für Arbeitsforschung an der TU Dortmund, 26.07.2011
Der Weichmacher Bisphenol A ist von der EU in Babyflaschen nach dem strengen Vorsorgeprinzip verboten worden, auch ohne wissenschaftlich erwiesenes Risiko. Die Beratungskommission der Gesellschaft für Toxikologie wertete aktuelle Studienergebnisse aus und folgert, dass die Aufnahmemenge an Bisphenol A über die verschiedenen Quellen kein Risiko für Kleinkinder und Säuglinge besteht. Der EU-Grenzwert für die tolerierbare tägliche Aufnahme (TDI) von 50µg für ein Leben lang ist damit erneut bestätigt.
Critical Reviews of Toxicology (Hengstler et al. 2011)
Hinweis in eigener Sache: Die Firma HiPP setzt kein Bisphenol A in Babyfläschchen ein. Alle HiPP-Materialien werden einer umfangreichen Qualitätsprüfungen unterzogen, bevor wir sie für unsere Babynahrung verwenden. Aus den Flaschen werden keine Stoffe freigesetzt, die die Gesundheit gefährden könnten.
Leibniz-Institut für Arbeitsforschung an der TU Dortmund - Beratungskommission der Gesellschaft für Toxikologie e.V., 26.07.2011