02.2017
Autor Dr. Stephanie Ruf,
Ernährungswissenschaftlerin
Ein Artikel des Fachanwalts für Medizinrecht Dr. Markus Plantholz stellt die aktuelle rechtliche Situation und das haftungsrechtliche Risiko für Behandler in der Beratungspraxis bei veganer Ernährungsweise vor. Dabei wird die Behandlung durch einen Arzt oder Personen anderer Heilberufe (z. B. Hebamme, Diätassistent) in zwei Fällen unterschieden:
- Behandlungsvertrag zum Zweck der Ernährungsberatung
- Behandlungsvertrag zu einem anderen Zweck
Für beide Fälle gilt, dass der Behandler den Sorgeberechtigten, der seinen Säugling, sein Kind oder seinen Jugendlichen vegan ernährt, über die Risiken einer Nährstoff-Unterversorgung aufklären muss. Nach einem aktuellen Positionspapier der DGE sind als kritisch zu bewerten (DGE 2016):
Vitamin B12: Eine ausreichende Zufuhr ist ausschließlich durch die dauerhafte Einnahme eines Vitamin-B-12-Präparates gewährleistet.
Als potentiell kritisch gelten:
- Protein
- Essentielle Aminosäuren
- Langkettige Omega-3-Fettsäuren
- Mineralstoffe: Calcium, Eisen, Jod, Zink, Selen
- Vitamine: Riboflavin, Vitamin D
Die DGE empfiehlt, die Nährstoffversorgung regelmäßig vom Arzt überprüfen zu lassen, ggf. Nährstoffpräparate einzusetzen (bei Vitamin B12 zwingend erforderlich) und sich von einer qualifizierten Ernährungsfachkraft beraten zu lassen.
Unterbleibt diese Aufklärung nach dem oben genannten fachlichen Standard der Ernährungsmedizin, ist eine Verletzung der Informationspflicht allerdings von Patientenseite nachzuweisen. Bei einem groben Fehler des Behandlers kann es jedoch zu einer Beweislastumkehr kommen. Treten z. B. Symptome wie eine Wachstumsretardierung auf, muss der Behandler bei den Eltern die Ernährungsweise aktiv erfragen und im Falle einer veganen Ernährung auf die Änderung der Ernährungsform drängen.
Fazit: Der Behandler muss seiner Informationspflicht nachkommen. Diese Pflicht wird noch dringlicher, wenn das Kind z. B. bereits Anzeichen einer Mangelernährung aufzeigt. Sinnvoll ist, die Risikoaufklärung mit Stichworten zu dokumentieren.
Eine vegane Ernährung wird von der DGE für das gesamte Kinder- und Jugendalter nicht empfohlen.
Quelle und mehr zum Thema:
Plantholz, M. Haftungsrechtliche Risiken bei der Behandlung vegan ernährter Kleinkinder und der Beratung ihrer Sorgeberechtigten. DGE info 08/2016.
DGE-Position: https://www.dge.de/wissenschaft/weitere-publikationen/fachinformationen/vegane-ernaehrung-saeugling-kindesalter/