04.2024
Autorin Alexandra Lesmann
In der Hebammenbetreuung stellen Fragen zu Kinderimpfungen eine gewisse Regelmäßigkeit dar. Insbesondere scheint die mögliche Impfung gegen Meningokokken B (MenB) häufiger Anlass für elterliche Unsicherheit zu sein. Die ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut hat im Januar 2024 ihre Impfempfehlung zu MenB aktualisiert, wonach diese nunmehr als Standardimpfung für Säuglinge gilt.
Invasive MenB-Erkrankungen sind erfreulicherweise selten und haben in den letzten 20 Jahren abgenommen. Im Zeitraum von 2015 bis 2019 erkrankten in Deutschland jährlich dennoch etwa 3,5 Säuglinge pro 100.000. Die allgemeine Sterblichkeitsrate lag im selben Zeitraum bei ca. 8 %. Säuglinge, gefolgt von 1- bis 4-Jährigen, trugen dabei das höchste Risiko. Ein Krankheitsverlauf ist zudem meist schwerwiegend. Überlebende leiden oft an ernsthaften, die Lebensqualität massiv einschränkenden Langzeitfolgen wie Hydrozephalus, Hörverlust, Epilepsie, chronischem Nierenversagen, Amputationen und psychischen Störungen. Die neue Impfempfehlung soll dieser Gefährdung, insbesondere von Säuglingen und kleinen Kindern, Rechnung tragen.
Für Säuglinge wird ausschließlich der Impfstoff 4CmenB (Bexsero) empfohlen. Angeraten wird die Immunisierung mit insgesamt drei Impfdosen im Alter von 2, 4 und 12 Monaten. Gemäß STIKO ist die Impfung mit anderen zu diesen Zeitpunkten empfohlenen Impfungen sicher. Die Wirksamkeit der Impfungen werde nicht beeinträchtigt. Die STIKO sieht zudem eine Nachholimpfung bis zum 5. Geburtstag vor.
Die offizielle Aufnahme in die Schutzimpfungsrichtlinie, durch die die MenB-Impfung zur Pflichtleistung für alle Krankenkassen wird, dauert voraussichtlich noch einige Monate. Dennoch übernehmen bereits viele Krankenkassen die Kosten auf freiwilliger Basis. Bis dahin ist die Verordnung auf Privatrezept und eigeninitiatives Nachfragen bei der eigenen Krankenkasse erforderlich. Private Krankenkassen würden nach Angaben von GSK die Kosten bereits sofort übernehmen.
Da Hebammen in ihrer beruflichen Tätigkeit nicht zu Impfungen beraten dürfen, ist nach wie vor ein Verweis auf zuständige Kinderärzte geboten. Allerdings ist davon auszugehen, dass sich durch den Hinweis auf die neue Empfehlung der STIKO bereits viele Fragen der Familien von selbst klären werden.